Beratungsstellen
Bei Problemen sollte der erste Weg immer zur Lehrkraft und gegebenenfalls zur Schulleitung führen.
Darüberhinaus stehen viele Stellen zur Verfügung, die bei den unterschiedlichen schulischen oder persönlichen Problemen Unterstützung anbieten:
Schule
Julia Tietze-Wagner
Mittelschule Leipheim
Jahnweg 3
89340 Leipheim
Tel.: 08221-7701
Mail: schulberatung.julia.tietze-wagner@gmx.de
Robert-Steiger-Str. 5
86381 Krumbach
Tel.: 08282/8894-39
Mail: Beratungsstelle-schulamt@landkreis-guenzburg.de
Heinrich-Sinz-Schule
Sonderpädagogisches Förderzentrum Hochwang
jeden Mittwoch an Schultagen von 13.30 – 15.00 Uhr
Tel.: 08223/9620-413
Mail: Heinrich.Sinz-schule@bnv-gz.de
Landkreis
Hofgartenweg 8
89312 Günzburg
Tel.: 08221/95 401
Mail: eb.guenzburg@kjf-kjh.de
Web: www.kjf-kinder-jugendhilfe.de
https://familie.landkreis-guenzburg.de/familien/familienstuetzpunkte
Überregional
Beethovenstraße 4
86150 Augsburg
Tel.: 0821-509160
Mail: sbschw@as-netz.de
Pädiatrie,
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Kapellenstraße 30
86154 Augsburg
Tel.: 0821/ 2412-0
Mail: info@josefinum.de
www.josefinum.de
Frauensteige 10
89075 Ulm
Tel.: 0731/ 500-57010
Mail: anmeldung.spz@uniklinik-ulm.de
Überregionale Telefon- oder Mailberatung
Telefonseelsorge:0800 – 1110111 oder 0800 – 1110222
Deutsche Depressionshilfe: 0800 – 3344533
Nummer gegen Kummer, Kinder- und Jugendtelefon: 0800 – 1110550
Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Krankenkassen: 116 117
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke):
Elternberatung:www.eltern.bke-beratung.de;Jugendberatung:www.jugend.bke-beratung.de
FIDEO (Fightig Depression Online): www.fideo.de
Bündnis gegen Depression: www.buendnis–depression.de
Hilfetelefon: 0800 - 2255530 (für Fragen/Hilfe bei sexuellem Kindesmissbrauch)
Save me online (Online-Hilfe per E-Mail bei sexuellem Kindesmissbrauch)
Hilfeportal Sexueller Missbrauch
Krankmeldungen
Bitte erledigen Sie Krankmeldungen von Kindern beider Schulhäuser vor 8 Uhr telefonisch über das Sekretariat in Bühl oder per Mail bzw. Fax. Bei telefonischer Krankmeldung reichen Sie bitte die schriftliche Entschuldigung innerhalb von 2 Tagen nach.
Bei Erkrankungen von mehr als drei Unterrichtstagen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Meldepflichtige Krankheiten
In der Schule befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich Infektions-krankheiten leicht ausbreiten. Zum Schutz der Kinder und des Personals vor ansteckenden Krankheiten informieren wir Sie hier über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes:
Bei folgenden Erkrankungen oder bestehendem Krankheitsverdacht darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen:
• ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa)
• ansteckungsfähige Lungentuberkulose *
• bakterielle Ruhr (Shigellose) *
• Cholera *
• Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird *
• Diphtherie *
• durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)* • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien *
• infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder unter 6 Jahren)
• Keuchhusten (Pertussis)
• Kinderlähmung (Poliomyelitis) *
• Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht begonnen wurde)
• Krätze (Skabies)
• Masern *
• Meningokokken-Infektionen *
• Mumps *
• Pest *
• Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes
• Typhus oder Paratyphus *
• Windpocken (Varizellen)
• virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) *
Die Erziehungsberechtigten sind in diesen Fällen gesetzlich verpflichtet, die Erkrankung unverzüglich der Schule zu melden.
* Bei diesen Erkrankungen besteht das Besuchsverbot bereits dann, wenn eine andere Person iin der Familie oder Wohngemeinschaft erkrankt ist bzw. Krankheitsverdacht besteht.
Wir bitten Sie, bei ernsthafen Erkrankungen Ihres Kindes, z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfall länger als einen Tag und anderen besorgnis-erregenden Symptomen, immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes einzuholen. Er wird Ihnen bei entsprechender Diagnose Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die den Schulbesuch nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.
Schuleinschreibung zum Schuljahr 2021/22
Die Schuleinschreibung unserer künftigen Schulanfänger kann in diesem Jahr leider nur schriftlich stattfinden. Die Erziehungsberechtigten erhalten die Anmeldeunterlagen per Post.
Wir bitten um Rücklauf der ausgefüllten Formulare in der Woche vom 15. bis 19.03.21.
Schulpflichtig zum Schuljahr 2021/22 werden alle Kinder
- die bis zum 30.09.2021 6 Jahre alt werden.
- die im Vorjahr zurückgestellt wurden.
- deren Einschulung im letzten Schuljahr verschoben wurde (Einschulungskorridor).
Einschulungskorridor - Verschiebung der Einschulung
Die 2019 eingeführte Regelung zum Einschulungskorridor sieht vor, dass Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 30. September 2015 geboren sind, schulpflichtig werden können. Diese Kinder müssen ebenso wie die anderen schulpflichtigen Kinder das übliche Anmelde- und Einschulungsverfahren durchlaufen. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse berät die Grundschule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr eingeschult wird oder ob die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschoben wird. Eine gewünschte Verschiebung muss spätestens bis zum 12. April 2021 schriftlich der Schule mitgeteilt werden.
Zurückstellung
Die Zurückstellung eines schulpflichtigen Kindes soll als Ausnahme nur dann erfolgen, wenn nicht zu erwarten ist, dass es auf Grund seiner körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann, oder wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg (…) am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. (BayEUG)
Bei Wunsch auf Rückstellung ist ein Beratungsgespräch sowie die Vorlage aussagefähiger Atteste oder Stellungnahmen (z.B. Kinderarzt/-ärztin, Logopädie, Frühförderung,...) nötig.
Einschulung auf Antrag
Kinder,die erst im Oktober, November oder Dezember des Einschulungsjahres 6 Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Im Zweifelsfall kann die Schulfähigkeit durch die Schule überprüft werden.
Kinder, die erst im folgenden Jahr 6 Jahre alt werden, können ebenfalls auf Antrag eingeschult werden. Hierzu ist ein schulpsychologisches Gutachten notwendig.
Beratungsmöglichkeiten rund um die Einschulung
- Kindergarten
- Schule
- Kinderarzt/-ärztin, Logopädie, Ergotherapie,...
- Beratungslehrkräfte der Schule, Schulpsychologische Beratungsstelle
- Förderzentrum (Testtage)
Möglichkeiten zur Förderung bis zum Schulstart
Training der Feinmotorik:
- Zählen bis 10 situativ üben (z.B. beim Treppensteigen, Tisch decken, Spielsachen aufräu-
men,...)
- Dinge vergleichen und zählen (Wer hat mehr Karten auf der Hand? Wer hat den größeren
Stapel beim Memoryspiel? Wer hat den größeren/kleineren Turm gebaut? >> abzählen)
- Würfelspiele aller Art
Wir erwarten keine Kinder, die schon lesen, schreiben und rechnen können!
Sportunterricht
1. Die Schülerinnen und Schüler können nur mit Sportkleidung und geeigneten Turnschuhen am Sportunterricht teilnehmen. Bei den Schuhen eignen sich am besten Universal-Hallen-Sportschuhe mit rutschfester Sohle. Gymnastikschläppchen sind aufgrund des geringen Halts für den Fuß nicht geeignet.
2. Das Tragen von Schmuck, Uhren oder Freundschaftsbändern ist aufgrund der bestehenden Verletzungsgefahr im Sportunterricht untersagt. Ohrringe müssen herausgenommen werden können. Freundschaftsbänder können mit einem Schweißband abgedeckt werden.
Am besten bleiben Schmuckstücke an Tagen mit Sportunterricht zu Hause.
3. Das Tragen von Brillen ist im Sportunterricht dann erlaubt, wenn die Brille für den Sport geeignet ist (splitter- und bruchfreie Kunststoffgläser, elastische Fassung, weit reichende Brillenbügel, weiche Nasenauflage).
4. Falls Ihr Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, benötigt es für die Stunde eine schriftliche Entschuldigung.