Schulpflichtig zum Schuljahr 2025/26werden alle Kinder, die
Einschulungskorridor - Verschiebung der Einschulung
Die 2019 eingeführte Regelung zum Einschulungskorridor sieht vor, dass Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September geboren sind, schulpflichtig werden können. Diese Kinder müssen ebenso wie die anderen schulpflichtigen Kinder das übliche Anmelde- und Einschulungsverfahren durchlaufen. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse berät die Grundschule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr eingeschult wird oder ob die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschoben wird.
Eine gewünschte Verschiebung muss spätestens bis zum 11. April 2024 schriftlich der Schule mitgeteilt werden.
Zurückstellung
Die Zurückstellung eines schulpflichtigen Kindes soll als Ausnahme nur dann erfolgen, wenn nicht zu erwarten ist, dass es auf Grund seiner körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann, oder wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg (...) am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann (BayEUG).
Bei Wunsch auf Rückstellung ist ein Beratungsgespräch sowie die Vorlage aussageähiger Atteste oder Stellungnahmen (z.B. Kinderarzt/-ärztin, Logopädie, Frühförderung,...) nötig.
Einschulung auf Antrag
Kinder,die erst im Oktober, November oder Dezember des Einschulungsjahres 6 Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Im Zweifelsfall kann die Schulfähigkeit durch die Schule überprüft werden.
Kinder, die erst im folgenden Jahr 6 Jahre alt werden, können ebenfalls auf Antrag eingeschult werden. Hierzu ist ein schulpsychologisches Gutachten notwendig.
Beratungsmöglichkeiten rund um die Einschulung
Möglichkeiten zur Förderung bis zum Schulstart
Training der Feinmotorik:
Förderung der Sprache:
Wir erwarten keine Kinder, die schon lesen, schreiben und rechnen können!
In der Broschüre des bayerischen Kultusministeriums "Die bayerische Grundschule" finden Sie die wesentlichen Informationen über die Schulart Grundschule.