schuleinschreibung 2024/25

 

 

Schulpflichtig zum Schuljahr 2024/25 werden alle Kinder, die

  • bis zum 30.09.2024 6 Jahre alt werden.
  • die im Vorjahr zurückgestellt wurden.
  • deren Einschulung im letzten Schuljahr verschoben wurde (Einschulungskorridor).

 

Einschulungskorridor - Verschiebung der Einschulung

 

Die 2019 eingeführte Regelung zum Einschulungskorridor sieht vor, dass Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September geboren sind, schulpflichtig werden können. Diese Kinder müssen ebenso wie die anderen schulpflichtigen Kinder das übliche Anmelde- und Einschulungsverfahren durchlaufen. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse berät die Grundschule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr eingeschult wird oder ob die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschoben wird. 

Eine gewünschte Verschiebung muss spätestens bis zum 11. April 2024 schriftlich der Schule mitgeteilt werden.

 

 

Zurückstellung

 

Die Zurückstellung eines schulpflichtigen Kindes soll als Ausnahme nur dann erfolgen, wenn nicht zu erwarten ist, dass es auf Grund seiner körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann, oder wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg (...) am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann (BayEUG).

Bei Wunsch auf Rückstellung ist ein Beratungsgespräch sowie die Vorlage aussageähiger Atteste oder Stellungnahmen (z.B. Kinderarzt/-ärztin, Logopädie, Frühförderung,...) nötig.

 

 

Einschulung auf Antrag 

 

Kinder,die erst im Oktober, November oder Dezember des Einschulungsjahres 6 Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Im Zweifelsfall kann die Schulfähigkeit durch die Schule überprüft werden. 

Kinder, die erst im folgenden Jahr 6 Jahre alt werden, können ebenfalls auf Antrag eingeschult werden. Hierzu ist ein schulpsychologisches Gutachten notwendig.

 

Beratungsmöglichkeiten rund um die Einschulung

  • Kindergarten
  • Schule
  • Kinderarzt/-ärztin, Logopädie, Ergotherapie,...
  • Beratungslehrkräfte der Schule, Schulpsychologische Beratungsstelle
  • Förderzentrum (Testtage) 

 

Möglichkeiten zur Förderung bis zum Schulstart

 

Training der Feinmotorik:

  • Dreiecksstifte oder Stifte mit Kerben (gibt es für Links- und Rechtshänder)
  • kleine Dinge mit den Fingerspitzen fassen, um die Feinmotorik zu trainieren (Spiele mit Perlen, Bügelperlen, Steckspiele…)
  • Nachspurübungen oder Labyrinthe (dabei nicht über die Begrenzungen malen)
  • Umgang mit der Schere - Schneiden auf einer Linie
  • Schleife binden üben

 

Förderung der Sprache:

  • Geschichten/ Bücher vorlesen, Fragen zum Inhalt stellen, nacherzählen/ weitererzählen lassen
  • zu Bildern Geschichten erzählen lassen
  • Lieder singen
  • Wörter in Silben klatschen (Pa-ket, Ba-na-ne,...)
  • Spiele zu Reimen oder Anlauten
 
Förderung im mathematischen Bereich:
  • Zählen bis 10 situativ üben (z.B. beim Treppensteigen, Tisch decken, Spielsachen aufräumen,...)
  • Dinge vergleichen und zählen (Wer hat mehr Karten auf der Hand? Wer hat den größeren Stapel beim Memoryspiel? Wer hat den größeren Stapel beim Memoryspiel? Wer hat den größeren/ kleineren Turm gebaut? -> abzählen
  • Würfelspiele aller Art

 

Wir erwarten keine Kinder, die schon lesen, schreiben und rechnen können!

 

In der Broschüre des bayerischen Kultusministeriums "Die bayerische Grundschule"  finden Sie die wesentlichen Informationen über die Schulart Grundschule.

 

 

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